Ökosoziale Steuerreform 2022
Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung
wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.
Steuerberater – Wirtschaftstreuhänder
Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung
wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.
Die Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die
Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden.
Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht derzeit die Möglichkeit, eine maximal 30%-ige
degressive Absetzung für Abnutzung in Anspruch zu nehmen. Diese wurde um ein Jahr bis Ende
2022 verlängert.
Kurzfristige Vermietungen sind seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen
umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es hier Ausnahmen, die zu komplizierten
Vorsteuerberichtigungen führen können.
Gegenstand von Meldungen zur Außenhandelsstatistik Österreichs (INTRASTAT) ist der
grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU. Wenn Unternehmer Waren innerhalb der
EU kaufen und verkaufen, müssen sie unter Umständen eine INTRASTAT-Meldung abgeben.
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) ist für die wirksame Zustellung eines Bescheids
alleine der Zeitpunkt entscheidend, in dem dieser in der DataBox von FinanzOnline einlangt.
Ab der Veranlagung 2022 können Selbständige pauschale Aufwendungen für die betriebliche
Nutzung der Wohnung geltend machen, etwa für Miete, Strom oder Heizung.
Der Lebensmittelhandel hat sich auch wegen der COVID-19 Pandemie geändert. Bei solchen
Nahversorgungskonzepten stellt sich die steuerrechtliche Frage der Abgrenzung von land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben zu Gewerbe- bzw. Handelsbetrieben.