Lockdown-Umsatzersatz II

Der Lockdown-Umsatzersatz II richtet sich an Unternehmen, die zwar aufgrund der Lockdowns im
November und Dezember nicht schließen mussten, aber dennoch indirekt erheblich von den
Lockdowns betroffen waren.

Verlustersatz in der Landwirtschaft

Bestimmte landwirtschaftliche Bereiche sind von der Schließung der Gastronomie und Hotellerie
besonders betroffen. Für sie gibt es einen Verlustersatz in Form eines nicht rückzahlbaren
Zuschusses, der seit 15.2.2021 bzw. 8.3.2021 bis spätestens 15.6.2021 bei der AMA beantragt
werden kann.